ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
(AGB)
1. Geltung und Bedingungen
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Verträge, Lieferungen
und Leistungen. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden gelten nur mit
einer schriftlichen Zustimmung. Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend. Ein Auftrag
kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung der Firma Dennis Pfeiffer Hüpfburgenland
Lampertheim, Am Bachsteg 4, 68623 Lampertheim zustande.
2. Vermietung
Der Vermieter übergibt die umseitige Mietsache in sauberen, funktionstüchtigen Zustand. Der
Mieter bestätigt, die Hüpfburg in technisch einwandfreiem und betriebsfähigem Zustand ohne
erkennbare Mängel erhalten zu haben. Sollten beim Aufbau der Hüpfburg Schäden festgestellt
werden, ist der Vermieter unbedingt sofort, vor Benutzung der Hüpfburg zu informieren.
Nachträgliche Reklamationen werden nicht anerkannt. Der Mieter verpflichtet sich, die Hüpfburg
schonend und sachgemäß zu behandeln, alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und
technischen Regeln zu beachten.
Der Mieter haftet für Beschädigungen, Zerstörung und Diebstahl der Mietsache in vollem Umfang.
Bei Rückgabe der Mietsache in beschädigtem Zustand, gleich welcher Art, schuldet der Mieter
dem Vermieter Schadenersatz.
Die Mietsache darf nur im vertraglich vereinbarten Zeitraum vom Mieter verwendet werden.
Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass er keine Verantwortung für Unfälle, bzw. für
Personenschäden, die bei der Benutzung der Mietsache entstehen, trägt. Der Mieter haftet selbst
für Sach- bzw. Personenschäden jeglicher Art.
Der Mieter haftet, sofern er die Hüpfburg beschädigt bzw. den Mietvertrag verletzt.
Insbesondere hat der Mieter die Hüpfburg mitsamt dem Zubehör in dem mangelfreien Zustand
zurückzugeben, indem er sie übernommen hat.
Die Haftung des Mieters erstreckt sich auch auf Schadensnebenkosten.
Bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verstößen gegen Obliegenheiten und Verpflichtungen
dieses Vertrages und der allgemeinen Geschäftsbedingungen haftet der Mieter in vollem Umfang.
Der Vermieter haftet nicht für Schäden die durch Ausfall unseres Mietobjektes entstehen, und ist
auch für entstandene Schäden an Dritte klaglos zu halten.
3. Selbstabholung
Das Abholen, Zurückbringen und Betreuen der Eventmodule erfolgt in Eigenregie des Mieters.
Diese Option beinhaltet reine Preise für das Equipment. Ein Ausweisdokument ist mitzubringen.
Die Abhol- und Rückgabezeit ist vorher zu vereinbaren. Nach Durchführung einer Spielaktion sind
sämtliche Geräte besenrein und ordnungsgemäß zu verpacken und abzugeben. Beschädigungen
an Mietobjekten sind sofort bei Feststellung zu melden.
4. Lieferservice mit Auf- und Abbau ohne Betreuung
Eine Lieferung innerhalb Lampertheim ist kostenfrei. Eine Lieferung außerhalb Lampertheim wird wie folgt berechnet: 0,50€/
km. Bei Anlieferung muss gewährleistet sein, dass unsere Fahrzeuge den Aktionsplatz ohne
Probleme anfahren und direkt nach Veranstaltungsende auch wieder verlassen können. Bei
Bedarf muss zum Be-/ Entladen, Auf-/ Abbau, kurzzeitig geeignetes Hilfspersonal vom
Mieter / Veranstalter zur Verfügung gestellt werden. Durch Vertragspartner verschuldete
Zeitverzögerungen werden angerechnet. Nach Durchführung einer Spielaktion sind sämtliche
Eventmodule zu reinigen. Beschädigungen an Spielgeräten sind sofort bei Feststellung zu
melden.
5. Haftung, Betriebsgefahr, Versicherung
1) Schadensersatzansprüche uns gegenüber können nicht geltend gemacht werden, wenn
bedingt durch höhere Gewalt die Aktion nicht rechtzeitig beginnen oder durchgeführt werden
können. Wenn Aktionsmodule während der Aktionszeit beschädigt werden und eine planmäßige
Durchführung nicht mehr möglich ist. Die Fristen verlängern sich aber angemessen. Soweit die
Haftung nicht ausgeschlossen werden kann, sind Ansprüche des Mieters uns gegenüber, die über
eine Erstattung der geleisteten Mietzahlung hinausgehen, ausgeschlossen. Wir behalten uns vor,
eine Aktion zu unter- bzw. abzubrechen, wenn die Betriebsvoraussetzungen nicht eingehalten
werden oder die Gäste gegen die Sicherheitsregeln verstoßen. Sollten die Platzbedingungen nicht
erfüllt und eine Durchführung der Aktion deshalb nicht möglich sein, trägt der Veranstalter die
durch den Ausfall entstandenen Anreise- und Personalkosten.
2) Vermietung ohne Betreuung: Der Vermieter übernimmt keine Haftung für die vom vermieteten
Gegenstand ausgehende Betriebsgefahr und für eventuelle Schäden, die durch den Ausfall des
Mietobjektes entstehen. Es sei denn, ein Schaden ist direkt durch grobe oder vorsätzliche
Fahrlässigkeit des Vermieters verursacht worden. Der Mieter haftet für anfallende Schäden vom
Zeitpunkt der tatsächlichen Übernahme, bis zur Rückgabe der Mietsachen. Dazu zählen Schäden
an dem Mietgegenstand sowie Folge- und Ausfallkosten. Der Mieter ist selbst für etwaige
Sicherheits- und Unfallschutzmaßnahmen verantwortlich. Alle Hüpfburgen / Aktionsgeräte
müssen von Erwachsenen durchgehend beaufsichtigt werden. Die Witterungsverhältnisse sind
von der Aufsichtsperson zu beobachten, um frühzeitig zu reagieren. Bei aufziehendem Gewitter ist
die Hüpfburg / Aktionsgerät sofort abzubauen bzw. das Gebläse sofort abzuschalten. Bei
unsachgemäßer Behandlung des Aktionsgerätes (Verschmutzung durch Schuhe, Sand,
usw.) werden Reinigungskosten in Höhe von 50,00 €, bzw. Reparaturkosten erhoben (je
nach Schadensfall). Die Hüpfburg ist immer Besenrein abzugeben. Bei mehrtägigen Einsätzen
muss der Mieter die Mietartikel nach Veranstaltungsende in einem abschließbaren Raum
aufbewahrt werden oder das Mietobjekt muss überwacht werden.
6. Zahlung
Der vertraglich vereinbarte Mietpreis ist vollständig ohne Abzug bei Lieferung / Abholung in bar im
Voraus zu leisten. Bei Selbstaufbau ist darauf zu achten, dass die Mietsache ordnungsgemäß
sauber und trocken zusammengelegt wird. Ist dies nicht der Fall, wird für das Auseinanderlegen
und erneute Zusammenlegen und gegebenenfalls die Trocknung je nach Zeitaufwand zusätzlich
pro angefangene Stunde Euro 35,00 € in Rechnung gestellt.
7. Rücktritt vom Vertrag
1) Vertragsstrafe: Sollte Ihr Event ausfallen, oder Sie treten aus einem anderem Grund vom
Vertrag zurück, sind wir berechtigt eine pauschalierte Entschädigung zu fordern. Beim Rücktritt
vom Vertrag verrechnet der Vermieter bei Stornierung mehr als 2 Wochen vor Buchungstermin
eine Stornogebühr von 20%, von 2 Wochen bis 1 Woche vor dem Buchungstermin 50%, danach
80% Stornogebühr. Beim Rücktritt am Buchungstermin entstehen 100% Stornogebühren.
2) Schlechtwetter: Eine kostenlose Schlechtwetterstorno ist bis 2 Tage vor Verleihbeginn
möglich!
8. Betriebsvoraussetzungen
Das Aufstellen des Mietobjekts auf Schotter-/Kiesplätzen ist grundsätzlich untersagt. Für
aufblasbare Geräte benötigen wir eine ebene, gereinigte Fläche, z.B. Gras oder Pflastersteine
(keine Schotterplätze ). Die vom Vermieter mit dem Mietobjekt zur Verfügung gestellte
Bodenschutzplane ist bei jedem Untergrund zwingend auszulegen. Der Untergrund der Hüpfburg
darf aus keinen spitzen Steinen, Wurzeln, metallischen Gegenständen oder sonstige scharfe
Gegenständen bestehen, welche die Hüpfburg beschädigen können.
Direkte Zufahrt für einen Transporter (mit Anhänger) muss gewährt sein – Sollte dieses nicht
möglich sein, bitten wir um vorherige Absprache. Die Bereitstellung von Strom (230 V, 16 A) in
Aktionsnähe ist Sache der Veranstalter. Bei widrigen Witterungsverhältnissen wie Regen und
starkem Windaufkommen (ab ca. Windstärke 5) werden aufblasbare Module, nicht betrieben.
9. Behandlung der Anlage
1) Generell
Der Mieter ist verpflichtet, die Mietobjekte mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln.
2) Mängel
Bestehende Mängel sind dem Vermieter vor Inbetriebnahme des Mietobjekts zu melden. Die
Mängel sind möglichst mit Fotos zu belegen. Schäden, die während des Betriebes des
Mietobjektes entstanden sind, sind dem Vermieter sofort zu melden. Reparaturkosten für
fahrlässig oder mutwillig verursachte Schäden werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
3) Aufbau
Das Aufstellen des Mietobjekts auf Schotter-/Kiesplätzen ist grundsätzlich untersagt. Der
Untergrund muss sauber und möglichst eben sein. Die vom Vermieter mit dem Mietobjekt zur
Verfügung gestellte Bodenschutzplane ist bei jedem Untergrund zwingend auszulegen. Der
Untergrund der Hüpfburg darf aus keinen spitzen Steinen, Wurzeln, metallischen Gegenständen
oder sonstige scharfe Gegenständen bestehen, welche die Hüpfburg beschädigen können.
4) Sicherung der Anlage
Die Sicherung des Mietobjekts liegt in der Verantwortung des Mieters.
Sollte sich das Mietobjekt während des Betriebes trotzdem verschieben, muss unbedingt darauf
geachtet werden, dass das Mietobjekt auf der Bodenschutzplane steht und der
Luftzufuhrschlauch nicht geknickt ist. Allenfalls muss das Mietobjekt in die ursprüngliche Position
gerückt werden.
5) Betrieb der Anlage
Der Vermieter stellt das Gebläse zur Verfügung. Der Mieter muss für einen Stromanschluss
220 V für jedes Gebläse sorgen. Die Hüpfburg darf erst betreten werden, wenn es vollständig
aufgeblasen ist. Die Hüpfburg darf nicht mit Schuhen betreten werden. Esswaren und Getränke
sowie Rauchen sind auf/in der Hüpfburg verboten.
6) Regen
Sind die Mietobjekte nass, so besteht erhebliche Rutsch- und Verletzungsgefahr. Alle Mietobjekte
sind vor Regen und Nässe zu schützen. Hüpfburgen sind bei Regen mit geeigneten Maßnahmen
(z.B. Plane) vor Regenwasser zu schützen. Kann abgeschätzt werden, dass der Regen nicht von
Dauer ist, kann die Hüpfburg weiterhin betrieben werden. Andernfalls ist die Hüpfburg abzubauen,
wobei keinesfalls Wasser in die Hüpfburg eindringen darf! Musste die Hüpfburg in nassem/
feuchten Zustand abgebaut werden, ist dies dem Vermieter mitzuteilen, damit der Vermieter die
Hüpfburg trocknen kann. Der dadurch entstehende Zeitaufwand wird mit dem Stundensatz von 35
Euro pro angefangene Stunde dem Kunden in Rechnung gestellt.
7) Nacht
Während der Nacht und außerhalb der Betriebszeiten sind die Mietobjekte vor Nässe, Sabotage,
Diebstahl etc. durch den Mieter zu schützen.
8) Abbau durch den Mieter
Die Mietobjekte müssen so abgebaut werden, dass sie dem Zustand bei der Abholung
entsprechen. Sollte die Hüpfburg nicht derart abgebaut worden sein, wie diese bei Übergabe vom
Vermieter an den Mieter zusammengelegt war (größeres Volumen oder zu lange Gesamtlänge),
wird diese vom Vermieter abermals auf- und abgebaut, um das ursprüngliche Packmaß erreichen
zu können. Der dadurch entstehende Zeitaufwand wird mit dem Stundensatz von 35 Euro pro
angefangene Stunde dem Kunden in Rechnung gestellt.
9) Reinigung
Für die Reinigung der Hüpfburg ist in jedem Fall der Mieter verantwortlich. Sämtliche
Gegenstände und jeglicher Unrat (z.B. Taschentücher, Spielzeug, Konfetti, Laub, Gras etc.)
sind von den Mietobjekten zu entfernen. Die Mietobjekte sind von Schmutz zu reinigen und
trocken zu legen. ACHTUNG: Auch lediglich feuchte Hüpfburgen beginnen zu modern, weshalb
jede Hüpfburg „staubtrocken“ zurückgegeben werden muss. Jedes Mietobjekt wird bei Rückgabe
bzw. Rücknahme durch den Vermieter kontrolliert. Sollte das Mietobjekt nicht oder ungenügend
gereinigt sein, so wird der Vermieter dem Mieter die Reinigungskosten in Rechnung stellen.
Generell werden für leichte Verschmutzungen pauschale Reinigungskosten von 50 Euro
angenommen, bei groben Verschmutzungen beträgt die Reinigungspauschale 150 – 250 Euro (je
nach tatsächlichem Aufwand).
10. Allgemeine Bestimmungen
Die Beschaffung von eventuell erforderlichen Genehmigungen ( z.B. Aufstellen auf öffentlichen
Flächen ) oder Anmeldungen ( z.B. GEMA o.ä. ) liegt organisatorisch und kostenmäßig im
Verantwortungsbereich des Mieters. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam
sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des übrigen Vertrages nicht berührt. An die Stelle
der unwirksamen Bestimmungen treten diejenigen gesetzlich zugelassenen Bestimmungen.